- Entschließung
- Ent|schlie|ßung [ɛnt'ʃli:sʊŋ], die; -, -en:
(besonders von Behörden, Parlamenten) gemeinsamer Beschluss:eine Entschließung einbringen, annehmen.Syn.: ↑ Entschluss.• Entschließung/EntschlussDie Entschließung ist ein förmlicher Beschluss zu einem Thema, der von einem politischen Gremium, z. B. von einem Parlament, verabschiedet wird:– Die Außenminister verabschiedeten eine Entschließung, in der sie den Angriff scharf kritisierten.Ein Entschluss ist eine [nach mehr oder weniger langem Überlegen] gewonnene Absicht, etwas zu tun.– Mein Entschluss steht fest: Ich werde diese Frau nicht heiraten.– Sie fasste den Entschluss, morgen abzureisen.
* * *
Ent|schlie|ßung 〈f. 20〉 Entschluss, Beschluss ● eine \Entschließung annehmen (im Parlament, in einer Versammlung)* * *
Ent|schlie|ßung, die; -, -en:1. das Sichentschließen:zu einer E. gelangen.2. (von Behörden, Parlamenten o. Ä.) gemeinsamer Beschluss, Resolution:eine E. einbringen, annehmen.* * *
Entschließung,* * *
Ent|schlie|ßung, die; -, -en: 1. das Sichentschließen: eine rasche E.; zu einer E. gelangen. 2. (von Behörden, Parlamenten o. Ä.) gemeinsamer Beschluss, Resolution: eine E. einbringen, annehmen; Für das Schulwesen wurden durch die E. der ,Ständigen Konferenz der Kultusminister` ... Grundsätze zur politischen Bildung erlassen (Fraenkel, Staat 176).
Universal-Lexikon. 2012.